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Verfasserin: Luise Zirngibl

Ich denke nach über die heutige Lebenssituation von uns Frauen.

Ist die gut? Gut genug?

Darf ich mich mit den Erfolgen der voraus gegangenen, aufmüpfigen Frauengeneration zufrieden in den Lehnstuhl setzen?

Was fehlt uns Frauen noch? Was ärgert uns?

Was habe ich im eigenen Leben als Frau an Gutem oder an Schlechtem erfahren?

Natürlich erinnere ich die eine oder andere Erfahrung, die mich in meiner Eigenschaft als Frau betroffen gemacht hat und die mich wütend und ungehalten gemacht hat.

Ich habe geschwiegen.

Streng genommen ärgere ich mich über uns Frauen selbst. Wir sind mehrheitlich eine relativ stumme und duldsame Masse. Zu wenige begehren auf, werden laut, stellen Forderungen, setzten sich füreinander ein.

Zu dieser duldsamen Masse gehöre ich selbst auch.

Warum bin ich so?

März 2023

Verfasserin: Rita Süßmuth 

"Die gesellschaftliche und politische Rolle der Frauen, die Rechte, die wir uns bereits erkämpft haben, und der Wandel, den wir bewirken konnten: Das alles hat sich sehr langsam entwickelt. Auch nicht primär auf­ grund von Vernunft und Einsicht, sondern in der Regel aufgrund von politischem Druck seitens der Frauen, überparteilicher Netzwerke und parlamentarischer Kooperation. Solange wir in unserer jetzigen Situation noch immer eine »Minderheit« darstellen, im Parla­ ment abhängig vom Frauenanteil  in den Fraktionen, ist die Mitgestaltung äußerst begrenzt, der Einfluss in den Gremien gering. Parität ist weit mehr als eine Zahl, sie ist Ausdruck unseres Miteinander, unserer wechsel­ seitigen Beziehungen und unseres Zusammenwirkens. Wir dürfen uns also nicht zufriedengeben, uns nicht arrangieren, nicht aufhören, uns zu engagieren. Sonst geben wir der Kampf schon verloren. Es braucht den politischen Willen, Veränderungen durch erweiterte Rechtsgrundlagen zu realisieren. Ohne dies, so zeigt die Erfahrung aus Jahrhunderten, wird es nicht gehen. Wir müssen weitermachen, weil die instabile, vor neuen Kriegsgefahren bedrückende Lage, der über­ lastete Planet, die verunsicherte und auch von äußerst schwierigen Lebenslagen überforderte Menschheit Hilfe und Ermutigung brauchen.

Ein Leben mit mehr Freiheit und politischer wie so­ zialer Sicherheit ist uns in demokratischen Staaten er­ möglicht. Wissen wir bei allen Schwächen die Stärken von demokratischen Strukturen und Lebensweisen noch zu schätzen und zu verteidigen? Auf diese Wert­ schätzung und Verteidigung können wir nicht verzich­ ten, wollen wir uns selbst nicht gefährden. Wir dürfen auch die aktuellen Gefährdungen nicht unterschätzen. Die Bundesländer Thüringen und Brandenburg waren mit ihren paritätischen Initiativen nicht erfolg­ reich. Der Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes war nicht die zentrale Entscheidungsgrundlage, sondern die Unvereinbarkeit mit den Landesverfassungen.

Die bisher verfolgten Initiativen und Aktivitäten ha­ ben Teilerfolge erbracht, insbesondere den Ausbau der Beteiligung trotz erheblicher Widerstände verbessert. Entscheidend waren und bleiben Bildung, Wissens­ und Handlungskompetenzen. Nicht hoch genug einzu­ schätzen sind der Zugang zu Forschung und Innova­ tion, die Vernetzung sowie die Internationalisierung.1

Nach 100 Jahren Wahlrecht hat es zwar immer wie­ der neue Aufbrüche gegeben mit Zwischenerfolgen aber auch politische Rückfälle, Vertröstungen und Nie­ derlagen. Das muss sich ändern.

Deshalb PÄRITÄT JETZT!" 

(1 Benjamin Höhne und Svenja Samstag geben wichtige Anre­ gungen aus der Sicht von Parlamentsforschern in: Blickpunkt Nr. 4vom Juni 2021: So nah und doch so fern? Was nach dem (vorläufigen) Scheitern von Paritätsgesetzen getan werden kann.)

(Auszug aus dem Buch: Rita Süßmuth: Parität jetzt! Wider die Ungleichheit von Frauenund Männern, Eine Streitschrift; S 126 und 127)

https://dietz-verlag.de/isbn/9783801205478/Paritaet-jetzt-Wider-die-Ungleichheit-von-Frauen-und-Maennern-Eine-Streitschrift-Rita-Suessmuth.

Verfasserin: Dr. Friedelind Binder-Wehberg
Schluss mit unbezahlter Care-Arbeit – wenigstens in der Ehe. Es ist höchste Zeit für die eheliche Verdienstgemeinschaft!

Haushalts-, Familien-, Pflege-, Sorge-, Care-Arbeit wird nicht dem VERDIENST gemäß gewürdigt, entlohnt, bezahlt. Diesen Missstand kennen wir alle. Das lässt sich ändern – wenigstens in der Ehe. Die Ehe als stärkste Verbindung und Verpflichtung zwischen zwei Menschen sollte auch die Verpflichtung der Ehepartner beinhalten „Tisch, Bett und Verdienst“ zu teilen.

Es muss endlich Schluss sein mit der in Deutschland noch vorherrschenden unentgeltlichen Care-Arbeit (Haus-, Familien-, Sorgearbeit) in der Ehe durchdie Ergänzung des ehelichen Güterrechts mit der VERDIENSTGEMEINSCHAFT. Sie beinhaltet das Recht, dass der während der Ehe erwirtschaftete Verdienst und Vermögenszuwachs - egal von welchem Ehepartner erwirtschaftet - beiden Ehepartnern ab Eheschließung zu gleichen Teilen zusteht. So wie der Gesetzgeber die eheliche Gemeinschaft durch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft am Ende der Ehe schützt, so muss das auch schon während der Ehe gelten, und zwar durch die gesetzlich vorgeschriebene VERDIENSTGEMEINSCHAFT. Die Rechtsform der Verdienstgemeinschaft tritt wie die Zugewinngemeinschaft mit Eheschließung in Kraft, wenn kein anders lautender Ehevertrag geschlossen wird.

Mit dieser Änderung des ehelichen Güterrechts wird die Bedeutung der Zivilehe, die vom Staat geregelt und besonders geschützt ist, noch weiter gestärkt. Die finanzielle Gleichbehandlung von Ehepartnern ist bisher im deutschen Familienrecht noch nicht ausreichend verwirklicht, was nach wie vor zu Ungerechtigkeiten führt. Mit Einführung einer sogenannten VERDIENSTGEMEINSCHAFT könnte dem zum Teil abgeholfen werden.

Was ist mit VERDIENSTGEMEINSCHAFT gemeint und wie könnte diese ausgestaltet werden? Die Ehe ist nicht nur eine Lebens-, sondern auch eine Leistungsgemeinschaft, d.h. eine Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch. Daraus ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung der Ehepartner, finanziell füreinander aufzukommen. Bedingung einer solchen Solidargemeinschaft ist es, dass alles, was erworben wird, den Ehepartnern zu gleichen Teilen zusteht und darüber verfügt werden kann - je nach Absprache - gemeinsam oder jeder für sich individuell über seinen Anteil. Dies gilt unabhängig von der ehelichen Aufgabenverteilung. Die Idee ist, dass alles, was nicht gemeinsam in der Ehe verbraucht wird, dem Vermögen der beiden Ehepartner zu gleichen Teilen zugeschlagen wird.

Der Grundgedanke der VERDIENSTGEMEINSCHAFT - Aufteilung in der Ehe geschaffener Güter zu gleichen Teilen - ist bereits in der ZUGEWINNGEMEINSCHAFT gesetzlich verankert. Diese kommt jedoch erst nach Beendigung der Ehe, durch Scheidung bzw. bei Tod eines Ehepartners zum Tragen. Die VERDIENSTGEMEINSCHAFT hingegen regelt die Gleichbehandlung der Ehepartner bereitswährend der Ehe. Dies ist nur folgerichtig. Die Ehepartner können so über eigenes Geld selbständig verfügen und ihre finanziellen Verhältnisse selbständig regeln. Wie sich die Ehepartner die berufliche Arbeit und die Care-Arbeit (Hausarbeit und Fürsorge z.B. für den Partner/Kinder/Eltern/Schwieger-/Großeltern) aufteilen, egal welcher Partner welche Arbeit ganz oder teilweise übernimmt: Sie erhalten je die Hälfte des erwerbsmäßigen ehelichen Verdienstes. Die Folge ist, dass private Pflegedienste in der Ehe als genauso VERDIENSTVOLL angesehen und entlohnt werden wie die berufliche Tätigkeit der Ehepartner. Endlich könnte für die zwei Menschen, die sich ernstlich zur Ehe entschließen, ein Recht und die Genugtuung bestehen, für „private Pflegearbeit“ während der Ehe Entlohnung zu finden.

Das würde die Rechtsform der VERDIENSTGEMEINSCHAFT ermöglichen.

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