Zum Hauptinhalt springen

Ungehaltene Reden ungeduldiger Frauen


Ein Beitrag zum 120. Internationalen Frauentag am 8. März 2021

Liebe Frauen, liebe Freunde,

als Auftakt zum Weltfrauentag am 8. März veranstaltet der Verein für Fraueninteressen seit 2011 den Frauenpolitischen Aschermittwochmit prominenten Rednerinnen.

Ein Ziel des Vereins für Fraueninteressen seit seiner Gründung im Jahr 1894 ist, dass Frauen in der Öffentlichkeit als politische Akteurinnen sichtbar und ihre Forderungen nach gleichberechtigter Teilhabe unüberhörbar werden.

Der Frauenpolitische Aschermittwoch ist ein Gegenentwurf zum jahrzehntelang fast ausschließlich von Männern bespielten Politischen Aschermittwoch, an dem gesellschaftspolitische Anliegen von Frauen nicht der Rede wert waren.

Im zweiten Corona-Jahr 2021 konnte der - im Hofbräuhaus zu München geplante – 11. Frauenpolitische Aschermittwoch erstmalig nicht stattfinden.

Deshalb laden wir unsere Vereinsmitglieder sowie ihre Freundinnen und Freunde ein, künftig zum jährlichen Weltfrauentag einen Redebeitrag einzureichen, den wir unter dem Motto „Ungehaltene Reden ungeduldiger Frauen“ auf der Vereins-Homepage veröffentlichen wollen.

Vielleicht kennen einige das Buch von Christine Brückner „Wenn du geredet hättest, Desdemona: ungehaltene Reden von ungehaltenen Frauen“erschienen 1983. Sie lässt darin Frauen wie Katharina von Bora, Christiane von Goethe, Effie Briest und Gudrun Ensslin zu Wort kommen.

Wir wollen Ihnen das Wort geben und hören, was Ihnen zum Frauentag auf der Seele liegt und unter den Nägeln brennt.

Zum Einstieg ein kleiner Beitrag aus meiner Feder mit dem Titel:

„Es ist höchste Zeit für Parität!“

Seit Mitte der 1980er Jahre engagiere ich mich ehrenamtlich im Verein für Fraueninteressen. Dort fand ich über Jahrzehnte höchst engagierte sowie gesellschafts- und frauenpolitisch aktive Frauen, die gemeinsam mit Gleichgesinnten für eine gerechte, solidarische Zivilgesellschaft als Basis einer demokratischen und geschlechtergerechten Staats- und Gesellschaftsordnung eintraten.

Die überlieferten Erfahrungen unserer Mütter und Großmütter sowie der Gründungsfrauen des Vereins für Fraueninteressen waren für meine Vereinskolleginnen und mich Pflicht und Kür, sich mit Leidenschaft und Freude für die am Gemeinwohl orientierten, sozialen, beruflichen und politischen Interessen von Frauen einzusetzen.

Mit dem über Jahrzehnte hart erkämpften und erstmalig 1919 wahrgenommenen Frauenwahlrecht war die Gleichberechtigung der Frauen mit den Männern noch lange nicht hergestellt.

In der Zeit des Nationalsozialismus gingen viele Frauenrechte verloren und mussten in der Nachkriegszeit wieder neu erkämpft werden.

Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ von 1949 haben unter der Federführung von Elisabeth Selbert durchgesetzt, dass in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz steht: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“

Erst 1958 – meinem Geburtsjahr – ist das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft getreten, das die Gleichberechtigung von Frauen auch im Familienrecht gesetzlich verankerte.

Nur unter dem Druck der zweiten Frauenbewegung, die seit 1971 gegen die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen kämpfte, wurde das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahr 1900 weiter reformiert: Das Eherechtsgesetz von 1976 beseitigte das gesetzliche Leitbild der Hausfrauenehe.

Nach der Wiedervereinigung wurde 1994 das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 um Satz 2 ergänzt. Er lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Mit dieser wichtigen Ergänzung können weitere gesetzliche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern gut begründet werden, ihre Durchsetzung ist wiederum ein langjähriger Kampf.

Die Folgen sind die immer noch sehr hohe Lohn- und Rentenlücke für Frauen sowie die ungleiche Verteilung der sozialen Arbeit. Eine Studie der UN ermittelte, dass Frauen im Vergleich zu Männern etwa das Dreifache der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen. Frauen erfahren durch diese Missstände einen massiven Vermögensschaden und die Einschränkung ihrer gesellschaftlichen und politischen Teilhaberechte. Für die Nicht-Tätigkeit des Gesetzgebers zur Beseitigung dieser Nachteile sollten auf der Grundlage der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Schadensersatzansprüche für Frauen formuliert und juristisch eingeklagt werden.

2014 hat der Verein für Fraueninteressen das „Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten“ mit weiteren Frauenzusammenschlüssen und Frauenverbänden als Bündnispartnerinnen gegründet. Der Klageweg für die Reform der Wahlgesetze mit dem Ziel einer verpflichtenden paritätischen Gestaltung von Wahllisten und von Kandidaturen für Direktmandate wurde beschritten. Das Bundesverfassungsgericht ist als letzte Instanz angefragt, über die verfassungsgemäße Zulassung von Paritätsgesetzen zu entscheiden, um die offensichtliche, strukturelle Benachteiligung von Frauen zu beseitigen.

Seit 1949 können Frauen ihr passives Wahlrecht nicht angemessen wahrnehmen. In den Parlamenten scheint für sie eine „gläserne Decke“ eingezogen. Sie können höchstens ein Drittel der Mandate erringen, oft sogar deutlich weniger. Doch da, wo Frauen fehlen, fehlen auch ihre Interessen, wie die beschämende Geschichte der Gleichstellung von Frauen beweist.

Mehr als 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts gilt:

Es ist höchste Zeit für Parität! Denn wie Helene Weber am 2. Dezember 1949 im Deutschen Bundestag sagte: „Der reine Männerstaat ist das Verderben der Völker!“

Brigitte Rüb-Hering
2. stellvertretende Vorsitzende im Verein für Fraueninteressen e.V. 

Als pdf zum Download 

loader-gif