Anita Augspurg Stiftung
Anita Augspurg (1857 bis 1943) war eine zentrale Figur der Bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland. Als Vorkämpferin für Frauenemanzipation, Demokratie und Frieden gehörte sie zu den geistigen Wegbereiterinnen des Gleichheitsgedankens, der in Artikel 3 unseres Grundgesetzes Niederschlag gefunden hat. Dem Erbe seiner Vereinsgründerin in besonderer Weise verpflichtet, hat der Verein für Fraueninteressen die Anita Augspurg Stiftung ins Leben gerufen.
Die Anita Augspurg Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des Vereins für Fraueninteressen e.V. und wird von ihm im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere zur Förderung der Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) an unseren Verein zur Förderung von Initiativen, Aktionen und Maßnahmen zur politischen Bildung und Mitwirkung/Partizipation von Frauen in der Politik, zur Aus- und Fortbildung von Frauen als Basis eines selbstbestimmten, wirtschaftlich unabhängigen Lebens und zur Umsetzung der Lohngleichheit von Frauen und Männern.
Die Anita Augspurg Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, ist als Verbrauchsstiftung gestaltet, selbstlos tätig und ihre Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Über Anträge zur Verwendung des Stiftungsvermögens entscheidet ein Stiftungskuratorium, dessen Mitglieder auf Vorschlag des Vereins berufen sind.
Mitglieder des Stiftungskuratoriums:
Dr. Hildegard Kronawitter, Vorsitzende
Dr. Susanne Herrmann, Stellvertretende Vorsitzende
Dr. Anneliese Durst und Inga Fischer