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150 Jahre § 218 StGB - 150 Jahre sind genug!



Seit 150 Jahren gilt mit dem § 218 des Strafgesetzbuches der Schwangerschaftsabbruch als Straftat gegen das Leben.

Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, 20.05.2021


Stellungnahme des Deutschen Frauenrings zu 150 Jahre § 218 StGB - 150 Jahre sind genug!


Seit 150 Jahren gilt mit dem § 218 des Strafgesetzbuches der Schwangerschaftsabbruch als Straftat gegen das Leben.


Auch wenn ein Abbruch mittlerweile unter bestimmten Bedingungen straffrei ist, bleibt er rechtswidrig und erschwert ungewollt Schwangeren den Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung, verwehrt ihnen ihr Menschenrecht und nimmt ihnen das Selbstbestimmungsrecht. Die Kriminalisierung von Ärzt*innen durch die §§ 218 und 219a StGB schüren die soziale Verurteilung der gynäkologischen Gesundheitsleistung und gefährden damit die Versorgungssicherheit. 150 Jahre Kriminalisierung und Stigmatisierung sind genug!


Der Deutsche Frauenring fordert, endlich die im Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) festgehaltenen Empfehlungen zu Schwangerschaftsabbrüchen umzusetzen. Mit der Ratifizierung des Abkommens 1985 und des 1999 verabschiedeten Zusatzprotokolls hat sich Deutschland verpflichtet, die Empfehlungen in innerdeutsches Recht im Rang eines Bundesgesetzes umzusetzen. Die Vertragsstaaten werden u.a. verpflichtet, den Zugang zu sicheren Schwangerschafts-abbrüchen sicherzustellen, ohne der Frau eine verpflichtende Beratung und eine Wartezeit aufzuerlegen, und gleichzeitig zu gewährleisten, dass solche Eingriffe von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Rechtsverletzung ist bis heute nicht behoben. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat Folgen. Sie zeigen sich beispielsweise in der schlechten Versorgungslage durch fehlende Beratungsstellen, mangelnden Kapazitäten bei praktizierenden Ärzt*innen, fehlenden Curricula für angehende Mediziner*innen sowie geringer Anzahl an medikamentösen Abbrüchen und bei starken regionalen Unterschieden in der Versorgung.


Der Kampf für Selbstbestimmung, sichere Gesundheitsversorgung und gegen berufliche Diffamierung von Ärzt*innen und Gynäkolog*innen ist stark und wichtiger denn je. Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen einen dramatischen Rückgang innerhalb von 15 Jahren an Schwangerschaftsabbrüchen. Hinzu kommen Unterschiede beim Wohnort oder wegen individueller sozio-ökonomischer Lage der Schwangeren, welche einen Schwangerschaftsabbruch erschweren oder ganz ausschließen. Das Bedrohungsszenario von Abtreibungsgegner*innen gegen Schwangere und Ärzt*innen erzeugt ein Klima von Angst und behindert den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen.


Ein Blick auf andere europäische Länder wie Irland, Portugal und die skandinavischen Länder zeigt, dass eine Verankerung im Strafgesetzbuch nicht notwendig ist. Reproduktive Rechte von Frauen sind menschenrechtsbasiert und sollten frei von Kriminalisierung sein. Nach 150 Jahren ist es endlich an der Zeit, die veraltete und diskriminierende Sichtweise auf Schwangerschaftsabbrüche aufzubrechen, die Behandlung und Versorgung für alle zugänglich zu machen und eine freie und selbstbestimmte Entscheidung zu sichern.


Der Deutsche Frauenring (DFR) solidarisiert sich mit allen Organisationen und Menschen, die sich gegen die Kriminalisierung und Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen und für außerstrafrechtliche Regelungen kämpfen. Deshalb unterstützt der DFR den Aufruf des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland: https://wegmit218.de/aufruf/. 

Stellungnahme zum Download 

deutscher Frauenring; Schwangerschaftsabbruch, §218
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